Steckbrief

Am Leben lernen für ein selbstbestimmteres Leben

Regenbogenschule Döbeln

Regenbogenschule Döbeln
Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Nordstraße 1a, 04720 Döbeln

Telefon 03431 5782 0
Fax 03431 5782 14

sek.regenbogenschule-doebeln@landkreis-mittelsachsen.de

Homepage: www.regenbogenschule-doebeln.de

Instagram: regenbogenschule_doebeln

 

Personal:

Lehrkräfte in Voll- bzw. Teilbeschäftigung, pädagogische Fachkräfte (PFK), Schulverwaltungsassistenz sowie FSJler, Praktikanten

 

Klassen:

8 Klassen mit einer Stärke von 9-11 Schülerinnen und Schülern

 

Schulpflicht:

ab 6. Lebensjahr, 12 Schulbesuchsjahre, Erfüllung der Berufschulpflicht durch 3 Werkstufenjahre

 

Schülerbeförderung:

durch Kleinbusse, davon zwei zur Rollstuhlbeförderung

 

Örtliche Lage:

Der Standort des Objektes ist ideal für eine Förderschule. Man findet uns in der ehemaligen Kreisstadt Döbeln, nahe dem Zentrum, in ruhiger, sonniger Lage. Das Stadtzentrum ist in 10 Minuten Fußweg bequem zu erreichen. Im unmittelbarem Umfeld der Schule befinden sich Supermärkte, Sparkassen, Post, kleine Verkaufseinrichtungen, Freizeit- und Erholungspark, Freibad und Hallenbad,..., die sich hervorragend zum Umwelt- und Alltagstraining eignen.

 

Verkehrsanbindung:

Autobahn: A4 Dresden - Eisenach, A14 Dresden - Magdeburg
Bundesstraßen: B169 Chemnitz - Riesa, B175 Zwickau - Nossen
Bahnhauptstrecken: Döbeln- Leipzig, Riesa- Döbeln,Döbeln- Chemnitz
Flughäfen: Dresden-Klotzsche, Halle- Leipzig
Entfernungen: Dresden 40 km, Chemnitz 40 km, Leipzig 70 km

 

Öffnungszeiten:

7.00 Uhr - 15.00 Uhr

Pausenregelung:

zwei große Pausen mit Angeboten, Hofpause

Frühstück:

8.00 bis 8.30 Uhr

Mittagessen:

Schüler wählen zwischen zwei Essen. Ab-oder Nachbestellung täglich bis 7.30 Uhr bei Vielfalt Menü möglich.
Schülercafé: Freitags, 13.00 bis 14.00 Uhr 

Ausstattung:

z.B.: Aufzug, barrierefreie Zugänge, behindertengerechte Toiletten, rollstuhlgerechte Ausstattung der Fachbereiche und im gesamten Objekt

Regeln:

Hausordnung, Schulkonferenzbeschlüsse